Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) liegen allen Verträgen und
Vereinbarungen zugrunde, die über die Webseite www.hoffmanns.ibs6.de.com per Schrift-
oder Textform oder mündlich zwischen HOFFAMNNs Die FrischeKüche Christine
Hoffmann und dem Kunden abgeschlossen werden. Sie gelten für alle Angebote, Lieferungen
und Leistungen von HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann. Durch eine
Registrierung, Neukundenanmeldung, sowie durch Abgabe einer Bestellung erkennt der
Kunde die AGB an und erklärt sich mit diesen einverstanden.
Für den Bereich Menüservice an Kinder in der Kindertagesstätte und
Kinderhort:


§ 1 Vertragsabschluss, Bestellung
Voraussetzung für eine Bestellung ist die Neukundenanmeldung – Mittagsmenü für Kinder –
in Verbindung mit dem SEPA Lastschriftmandat.
Bestellfrist ist 11:00 Uhr am dritten Tag vor dem Liefertermin. Abbestellungen über Ihr
Kundenportal müssen spätestens am Tag der Lieferung bis 09:00 Uhr getätigt worden sein.
HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann beliefert ihre Kunden mit Speisen, die
gemäß der jeweils gültigen und täglich wechselnden Speisekarten von HOFFMANNs Die
FrischeKüche Christine Hoffmann gekocht und die auf Basis von Bestellungen für einen
bestimmten Zeitraum (Tag, Woche, Monat) von dem Kunden abgenommen werden.
Ein Vertrag kommt durch den Abschluss eines schriftlichen Liefervertrages zustande. Wird
kein gesonderter schriftlicher Liefervertrag geschlossen, kommt der Vertrag durch die
Annahme der Bestellung oder kraft Erfüllung durch HOFFMANNs Die FrischeKüche
Christine Hoffmann zustande. Die Bestellung erfolgt über das Kundenportal. Die Annahme
erfolgt durch Bestellbestätigung und Mitteilung des ersten Liefertages per E-Mail / in
Textform oder spätestens durch die erste Auslieferung der bestellten Speise. Dies gilt auch für
durch per Telefon oder persönlich aufgegebenen Bestellungen.


§ 2 Lieferung
Mögliche Liefertag sind alle Wochentage (Montag – Freitag) soweit kein Feiertag. Eine
Garantie kann auf Grund von unvorhergesehenen Störungen wie z.B. technischen Defekten,
kurzfristigen Umleitung, plötzlichen Unwettereinbrüchen oder Unfällen, leider nicht gegeben
werden. Die Lieferung erfolgt ohne Mehrkosten. Abweichungen vom Speiseplan sind aus
aktuellen Anlässen möglich und zulässig.


§ 3 Abrechnung
Sie erhalten von uns zum Monatsletzten jeweils eine Rechnung per E-Mail. Die Rechnung
kann per SEPA Lastschriftverfahren zum 01. des Folgemonats beglichen werden.


§ 4 Reklamation
Da unsere Menüs zum sofortigen Verzehr hergestellt sind, können wir Reklamationen nur am
Tag der Lieferung, im Rahmen unserer Bürozeiten Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis
17:00 Uhr, berücksichtigen.


§ 5 Rückgabe der Essenbehälter
Im Rahmen der Lieferung werden dem Kunden Essenbehälter zur Verfügung gestellt. Dies
sind nach dem Verzehr der gelieferten Speisen dem Auslieferungsfahrer von HOFFMANNs
Die FrischeKüche Christine Hoffmann spätestens am nächsten Liefertag zurück zu geben.
Das gleiche gilt für Thermoboxen und sonst zur Verfügung gestellter Ausstattung.


§ 6 Geltungsdauer und Kündigung
Abgeschlossene Lieferverträge zwischen HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine
Hoffmann und dem Kunden gelten soweit nicht anders bestimmt ab Vertragsabschluss auf
unbefristete Zeit und können von den Vertragsparteien schriftlich unter Einhaltung einer Frist
von 6 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eine tägliche Abnahmeverpflichtung
besteht nicht.


§ 7 Gewährleistung / Haftung
1. Sollten die Leistungen von HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann wider
Erwarten mangelhaft oder unvollständig sein, muss der Kunde dies unverzüglich rügen.
HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann ist dann verpflichtet, mangelfrei und
vollständig nachzuliefern, soweit dies noch während der jeweiligen Veranstaltung ohne
wesentliche Verzögerung geschehen kann. Das Recht auf Wandelung oder Minderung ist bei
rechtzeitiger Nachlieferung ausgeschlossen.
2. Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich auf welcher Rechtsgrunde, sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens
HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann nach.
3. Dritte, insbesondere Gäste des Kunden, können aus diesem Vertrag keine Rechte gegen
HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann herleiten. Soweit HOFFMANNs Die
FrischeKüche Christine Hoffmann oder ihre Mitarbeiter aufgrund Nichterfüllung oder
Verletzung von Pflichte, die nach diesem Vertrag oder dem Gesetz dem Kunden obliegen,
von Dritten in Anspruch genommen wird, wird der Kunde von HOFFMANNs die
FrischeKüche Christine Hoffmann von diesen Ansprüchen auf erstes Verlangen unverzüglich
freistellen.


Schlussbestimmung
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist Wunsiedel
im Fichtelgebirge soweit nicht ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam werden,
so berührt dies deren Wirksamkeit der Übrigen nicht. Die unwirksamen Bestimmungen
werden durch Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem tatsächlichen Willen der
Parteien am nächsten kommen, ersetzt.


Stand Dezember 2016